worin (hoffentlich) jeglich entdeckte Verschlechterung menschlicher Rechte und Freiheiten durch Staat, dessen Organe sowie durch Betriebe, festzuhalten versucht wird, um "Bürgern" und Bückern ab und zu doch mal die Augen zu öffnen... :P --> 8)
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15:40
“Artikel II-77 Eigentumsrecht (1) Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. Die Nutzung des Eigentums kann gesetzlich geregelt werden, soweit dies für das Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist. (2) Geistiges Eigentum wird geschützt.”